Bitte mitbringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis (nur bei ausländischen Staatsbürgern)
- Geburtenbuchabschrift (erhält man beim Geburtsstandesamt),
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Heiratsurkunden von allen Vorehen,
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades (nur falls Sie einen Titel haben)
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise (nur für im Ausland wohnhafte Personen)
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein - bitte direkt im Standesamt informieren!)
- Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen 60,-- € und 140,-- € fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
- Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (nur wenn: männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (nur bei minderjährigen Verlobten)
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft (nur bei Flüchtlingsstatus)
Mehr Informationen erhalten Sie hier: Standesamt Niederndorf