Fischerkarten

Voraussetzungen für die Erlangung der Tiroler Fischerkarte

  1. Vollendetes 14. Lebensjahr
  2. Fachliche Eignung

Der Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft beim Tiroler Fischereiverband ist im Zuge der Ausstellung der Tiroler Fischerkarte in der Bezirkshauptmannschaft zu bezahlen und wird dieser sodann an den Tiroler Fischereiverband weitergeleitet. Für das Jahr 2024 kostet die Tiroler Fischerkarte  110,-- (davon  50,-- Verwaltungsabgabe).

Der Nachweis der fachlichen Eignung kann wie folgt erbracht werden:

  • Zeugnis der Fischerprüfung oder Fischereiaufsichtsprüfung
  • Zeugnis über die in einem anderen Bundesland mit Erfolg abgelegte Fischerprüfung
  • Entsprechende Berufsausbildung (Facharbeiter für Fischereiwirtschaft oder Meister für Fischereiwirtschaft)
  • Gültige Fischerkarte eines anderen Bundeslandes
  • Abgelaufene Tiroler Fischerkarte
  • Besitz einer Berechtigung zur Ausübung der Fischerei eines anderen Staates

Für die Ausstellung der Tiroler Fischerkarte wird ein Passbild benötigt. Zur Identitätsfeststellung ist ein Lichtbildausweis mitzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche für eine andere Person als sich selbst eine Tiroler Fischerkarte beantragen, eine entsprechende Vollmacht vorzulegen haben.

Die Verlängerung der Tiroler Fischerkarte erfolgt durch Einbezahlung des Mitgliedsbeitrages an den Tiroler Fischereiverband.

Zuständig

Foto Gebäude BH-Kufstein von außen
Kontaktdaten von Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Bozner Platz 1
6330 Kufstein
Tel: +43 537 2606