Eheschließung / Trauung in Niederndorf

Falls Sie mit Ihrem Partner die Ehe eingehen möchten, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  1. Hochzeitstermin und Trauungsort
    Sie können nun in jedem österreichischem Standesamt heiraten, da die Zuständigkeit zum Wohnort seit 2014 gefallen ist, Abtretungen sind nicht mehr nötig. (Freie Wahl des Standesamts!)

    Bitte beachten Sie, dass alle Trauungen in Niederndorf ausschließlich im Trauungsraum im Gemeindeamt Niederndorf vorgenommen werden.
    Da es zur Zeit nur einen Standesbeamten in der Unteren Schranne gibt, der für ca. 12.000 Einwohner zuständig ist, können den Wunschterminen für Hochzeiten nicht immer entsprochen werden. Wir bitten Sie dafür um Ihr Verständnis und bemühen uns trotzdem Ihren Wünschen entgegen zu kommen.

     Trauungstermine 
    sind jedoch prinzipiell während der Woche in den Amtszeiten, bzw. auch an Freitagen bis 14:00 Uhr und wenn gewünscht auch an Samstagen bis 12:00 Uhr mittags.

  2. Termin für das "Aufgebot" (=Erfassung der Personendaten)
    Vereinbaren Sie bitte zunächst telefonisch oder per Mail einen Termin für die Aufnahme der Niederschrift (= Aufgebot). Beim vereinbarten Termin zum Aufgebot müssen beide Verlobte anwesend sein und alle benötigten Urkunden dabei haben. Hier wird auch der Termin für die standesamtliche Hochzeit festgelegt.

Beachten Sie bitte auch, dass folgende Urkunden zwingend zur Niederschrift (Aufgebot) mitgenommen werden müssen, bzw. schon vorher ins Standesamt gebracht werden sollten.

Für die Eheschließung in einem österreichischen Standesamt werden folgende Urkunden benötigt:


falls beide Verlobte Österreicher sind:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis von beiden Verlobten
  • Geburtsurkunde von beiden Verlobten

falls einer von beiden bereits verheiratet war:


falls gemeinsame Kinder vorhanden sind (Kinder von Verlobten):

 

  • Geburtsurkunden der Kinder (Vater muss auf Geburtsurkunden vermerkt sein!)

 


 

falls einer der beiden Verlobten Ausländer (EU Bürger) ist:


  • Staatsbürgerschaftsnachweis vom österreichischen Partner
  • Geburtsurkunde vom österreichischen Partner
  • Reisepass oder Personalausweis (bei EU Bürgern)
  • Auszug aus dem Geburtenbuch bzw. Geburtsregister vom ausländischen Partner (darf nicht älter sein als 6 Monate, muss von einem österreichischen gerichtlichen Dolmetscher ins deutsche übersetzt werden) (bekommt man vom Geburtsstandesamt)
  • Meldebestätigung (nur nötig, wenn der Hauptwohnsitz im Ausland ist!)
  • Ehefähigkeitszeugnis ! (wird im ausländischen Standesamt, des letzten Wohnsitzes  im Heimatstaat ausgestellt) (falls es sich um kein internationales Ehefähigkeitszeugnis handelt bzw. es nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde, muss dieses Zeugnis ebenfalls von einem österreichischen gerichtlichen Dolmetscher übersetzt werden.)

falls einer von beiden bereits verheiratet war:

  • Heiratsurkunde der vorangegangenen Ehe (gegebenenfalls Übersetzung)
  • Scheidungsurteil des Gerichtes (Rechtskraft muss vermerkt sein) (gegebenenfalls Übersetzung)

falls gemeinsame Kinder vorhanden sind (Kinder von Verlobten):

 

  • Geburtsurkunden der Kinder (Vater muss auf Geburtsurkunden vermerkt sein!)

 


 

falls einer der beiden Verlobten Ausländer (kein EU Bürger) ist:


  • siehe EU Bürger Anforderungen
  • es werden zusätzlich Urkunden verlangt (von Staat zu Staat verschieden - bitte Informationen einem Standesamt einholen)

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